Nichtwohngebäude - Mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient
Nichtwohngebäude - Mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient
Bei Nichtwohngebäuden werden die mittleren U-Werte für die opaken Bauteile und die Fenster berechnet und nachgewiesen,
soweit ich das verstanden habe, getrennt nach opaken und transparenten Bauteilen.
Bei Bundesbauten ist nach einem Erlass für die Vorbildfunktion von Bundesbauten der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient für alle opaken und transparenten Bauteile bezogen auf die wärmeübertragenden Umfassungsflächen um 30 % zu unterschreiten.
Ist diese Berechnung des mittleren Wärmedurchgangskoeffizientes im Programm enthalten??
soweit ich das verstanden habe, getrennt nach opaken und transparenten Bauteilen.
Bei Bundesbauten ist nach einem Erlass für die Vorbildfunktion von Bundesbauten der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient für alle opaken und transparenten Bauteile bezogen auf die wärmeübertragenden Umfassungsflächen um 30 % zu unterschreiten.
Ist diese Berechnung des mittleren Wärmedurchgangskoeffizientes im Programm enthalten??
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Re: Nichtwohngebäude - Mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient
Sie meinen hier das EEWärmeG und dort den Abschnitt "VII. Maßnahmen zur Einsparung von Energie"? Hier wird mit dem Ht' des Referenzgebäudes verglichen, nicht mit dem mittleren U-Wert aus dem EnEV-Nachweis. Der Abschnitt trifft auch nur dann zu, wenn das EEWärmeG mit der Ersatzmaßnahme VII erfüllt werden soll.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: Nichtwohngebäude - Mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient
Hallo Herr Obermüller,
das hat mit dem EEWärmeG nichts zu tun.
Hier geht es um den Erlass vom 3.3.2011 und neu vom 10.06.2014 zu den Vorbildfunktionen von Bundesbauten.
QP ist um 20 % zu unterschreiten,
und der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient um 30 %- bezogen auf die gesamten Umfassungsflächen.
das hat mit dem EEWärmeG nichts zu tun.
Hier geht es um den Erlass vom 3.3.2011 und neu vom 10.06.2014 zu den Vorbildfunktionen von Bundesbauten.
QP ist um 20 % zu unterschreiten,
und der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient um 30 %- bezogen auf die gesamten Umfassungsflächen.
Re: Nichtwohngebäude - Mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient
Meiner Meinung nach ist beim Nachweis nach EEWärmeG die Unterschreitung jeweils bezogen auf die einzelnen Typen nach Tabelle 2 der Anlage 2 nachzuweisen:
Da es den mittleren H'T bei Nichtwohngebäuden in der EnEV/DIN 18599 nicht mehr gibt, kann es sich dabei nur um die Anforderungen nach 1.3 der Anlage 2 handeln. Im Nachweis-Formular EEWärmeG des Energieplaners wird das dann auch genau nach diesem Schema nachgewiesen und nicht nach H'T.Maßnahmen zur Einsparung von Energie gelten nur dann als Ersatzmaßnahme ... wenn damit ... b) die jeweiligen für das konkrete Gebäude zu erfüllenden Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle nach EnEV in der jeweils geltenden Fassung um ... unterschritten werden.
Re: Nichtwohngebäude - Mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient
Nach meiner Kenntnis hat das mit dem EEWärmeG nichts zu tun.
Das EEWärmeG ist eine Vorschrift, die für alle Maßnahmen gilt.
Hier geht es nur um Bauten des Bundes.
Ich werde Herrn Obermüller den Erlass per Mail senden.
Das EEWärmeG ist eine Vorschrift, die für alle Maßnahmen gilt.
Hier geht es nur um Bauten des Bundes.
Ich werde Herrn Obermüller den Erlass per Mail senden.
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Re: Nichtwohngebäude - Mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient
der ominöse EnEV-Erlass... ja damit hatten wir auch schon einmal zu tun. Der scheint so geheim zu sein, dass nicht einmal die Staatlichen Bauämter über den Originaltext verfügen. Wenn ihn jemand hier im Forum hochladen könnte wäre das sehr hilfreich!
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Re: Nichtwohngebäude - Mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient
Hier wäre der ominöse Erlass....
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: Nichtwohngebäude - Mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient
Ich bin zunächst davon ausgegangen, dass der mittlere U-Wert für alle Bauteile gleichzeitig der spezifische Transmissionswärmeverlust HT ist.
Ich habe weiter geforscht und eine Erläuterung gefunden.
Demnach ist meine Annahme doch nicht richtig.
Es sind demnach nur die opaken Außenbauteile (Wände), die Fenster, Lichtkuppeln und Vorhangfassaden zu berücksichtigen.
Diese Flächen sind in einer separaten Berechnung mit den Mindestwerten z.B. opak 0,35 w/m2k zu multiplizieren und das Gesamtergebnis mit den tatsächlichen Werten (Flächen x U-werten) zu vergleichen.
Die Forderung dann Unterschreitung 30 % - so einfach, offensichtlich!?
Kann das jemand bestätigen??
Ich habe weiter geforscht und eine Erläuterung gefunden.
Demnach ist meine Annahme doch nicht richtig.
Es sind demnach nur die opaken Außenbauteile (Wände), die Fenster, Lichtkuppeln und Vorhangfassaden zu berücksichtigen.
Diese Flächen sind in einer separaten Berechnung mit den Mindestwerten z.B. opak 0,35 w/m2k zu multiplizieren und das Gesamtergebnis mit den tatsächlichen Werten (Flächen x U-werten) zu vergleichen.
Die Forderung dann Unterschreitung 30 % - so einfach, offensichtlich!?
Kann das jemand bestätigen??