Wie ist bei Gebäuden Neubau vorzugehen,
bei denen die Nutzfläche insgesamt >50 m2 ist aber die beheizte Grundfläche <50 m2?
a) ist ein vollständiger Nachweis zu führen nach §4 (wenn Nichtwohngebäude)??
b) ist das Gebäude als kleines Gebäude §8 einzustufen (wenn man nur die beheizte Fläche betrachtet entsprechend §2(3) und §2(15)
und somit nur der Nachweis Außenbauteile nach Anlage 3
c) ein Nachweis EEWärmeG ist nicht erforderlich, da beheizte Nutzfläche >50 m2
Das Gebäude ist ein Lagergebäude (<12°C) mit integriertem Logistikbüro (normalbeheizt <50 m2).
Ich selbst denke Nachweis Aussenbauteile Büro und das wars.
Enev-Nachweis? Neubau beheizte Grundfläche >50 m2 Nutzfläche inkl. unbeheizt aber größer
-
- Beiträge: 30
- Registriert: 11. März 2008, 17:28
-
- Administrator
- Beiträge: 6326
- Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
- Wohnort: München
Re: Enev-Nachweis? Neubau beheizte Grundfläche >50 m2 Nutzfläche inkl. unbeheizt aber größer
Meine persönliche Meinung dazu:
- Kleine Gebäude sind Gebäude mit <= 50m² Nutzfläche.
- Die Nutzfläche nach EnEv ist die beheizte/gekühlte Fläche.
- Nutzfläche <12° ist keine Nutzfläche im Sinne der EnEV.
- Folglich ist Ihr Gebäude ein "kleines Gebäude" und kann nach §8 behandelt werden.
- Nachteil des §8: es kann kein Energieausweis erstellt werden.