Guten Tag zusammen,
es geht um ein NWG und dessen GEG-Nachweis nach GEG2020. Es befinden sich Hallentore (Sektionaltore) in der Gebäudehülle und diese werden im GEG berücksichtigt (in der EnEV damals nicht). Nun schreibt das GEG nach Anlage 3 nicht vor unter welcher Bauteilgruppe (Opak, Transparent, Oberlichter) der U-Wert dieser Tore zur Ermittlung der mittleren U-Werte geführt werden muss. Lediglich zur Bilanzierung des Jahres-Primärenergiebedarfs sind opake und (teil-)transparente Außentüren und Tore davon unabhängig dem Bauteil „Außentüren; Türen gegen unbeheizte Räume; Tore“ des Referenzgebäudes gemäß Anlage 2 GEG zuzuordnen.
Meine Frage dazu: Wäre es möglich eine Auswahlmöglichkeit für die betreffenden Bauteile zu implementieren, dass der Primärenergiebedarf korrekt berechnet und die Zuordung für den mittleren U-Wert separat ausgewählt werden kann? Oder gibt es in der aktuellen Version eine "Best Practice"-Anwendung um das auch so umsetzen zu können?
In den Technischen FAQ der KfW zum BEG NWG ist diese Auslegung als Möglichkeit unter Punkt 4.09 dargestellt und wir würden das gerne bei dem Objekt explizit so umsetzen.
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße Anna Braun
mittlerer U-Wert Hallentore und Außentüren
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Re: mittlerer U-Wert Hallentore und Außentüren
Ich prüfe das und nehme den Vorschlag auf meine TODO-Liste. Vielen Dank!