Hallo,
ich erstelle gerade einen bzw. zwei (natürlich getrennte) Energieausweis für ein Wohn- und Geschäftshaus - 4 abgeschlossene Wohnungen + 4 abgeschlossene Einheiten NWG, das Treppenhaus wird gemeinsam genutzt, die Aufteilung des Kellers (Abstellräume) wird variabel je nach Mieter/Bedarf geregelt.
Geh ich richtig in der Annahme, dass ich das Treppenhaus und den gesamten Keller beim Energieausweis des NWGs berücksichtige?
Danke für Eure Antworten
Sandra