Beitrag von Klaus Lambrecht (ECONSULT):
Wie gehen wir in der Energieberatung und im iSFP damit um, wenn zu Beginn schon klar ist, dass die Eigentümer:innen im Zuge der Sanierung den Wohnraum erweitern wollen?
Der Ansatz, bereits im IST-Zustand die Erweiterung oder den Ausbau zu berücksichtigen, birgt ein grundlegendes Problem. Welche Qualität und Schichtaufbauten werden in diesem Fall für die wärmeübertragenden Flächen der ursprünglich noch unbeheizten oder nicht existierenden Räume angesetzt? Werden beispielsweise für ein unausgebautes Dachgeschoss die vorhandenen Dachaufbauten verwendet, resultieren daraus sehr hohe Transmissionswärmeverluste und eine falsche Ermittlung des Energiebedarfs. Dann macht ein Vergleich vorher-nachher keinen Sinn. In der Regel sind bei Erweiterungen und Ausbauten zudem Planungsleistungen erforderlich, die mit dem Sanierungsfahrplan nicht abgedeckt sind.
Vom BAFA gibt es dazu keine Vorgaben. Die Einschätzung im Einzelfall liegt in der Verantwortung der Expert:innen - etwaig ist eine Klärung mit der zuständiger Baubehörde notwendig - und ist, wie immer, zu dokumentieren und bei Rückfrage des BAFA nachvollziehbar zu belegen.
Ich empfehle den Berater:innen folgendes Vorgehen: Beim iSFP bleiben Sie immer in der ursprünglichen Kubatur, in den Varianten werden keine Änderungen der wärmeübertragenden Flächen - auch nicht aufgrund von zusätzlichen Dämmungen - nachgeführt.
Etwaige Erweiterungen und Ausbauten ebenso wie das Nachführen der Flächenermittlung aufgrund von Dämmmaßnahmen wären in einer gesonderten Berechnung durchführen und nicht im iSFP zu dokumentieren. Diese für den Zielzustand durchgeführte Berechnung mit einer Massenermittlung konform zu den nach GEG DIN V 18599-1: 2018-09 Abschnitt 8 angegebenen Bemaßungsregeln dient auch Grundlage für den Antrag für das Effizienzgebäude. Hierzu werden nicht nur etwaige Erweiterungen berücksichtigt, sondern alle Bauteilflächen um die zusätzliche Dämmung nachgeführt - ebenso wie das Volumen. Diese gesonderte - und für die BEG Antragsstellung auch notwendige - Berechnung kann sowohl innerhalb der Energieberatung vereinbart und geleistet werden (muss aber dem BAFA nicht vorlegt werden, da der iSFP bereits vollständig ist) oder im Rahmen der geförderten Baubegleitung. In der Praxis hat sich dieser workflow gut bewährt. Es muss nur zu Beginn dem Kunden klar kommuniziert werden, was geleistet wird und was nicht.
Also nicht den kleine Finger verkaufen und dann den ganzen Arm abnehmen lassen. Der iSFP ist ein Strategiepapier. Auf dieser Grundlage kann dann eine Planung zielgerichtet vorgenommen werden. Wir haben mit dem oben beschriebenen Verfahren eine hervorragenden Lückenschluss zwischen der Energieberatung mit dem iSPF und der Baubegleitung.