Sehr geehrter Herr Obermüller,
ich habe eine geringfügige Erweiterung (Einen Windfang mit kleinem WC 4 m²) muss ich da jetzt "Erweiterungen § 51 abs.1 Nr. 1 " ankreuzen und die Flächen und U -Werte ermitteln oder gibt es da eine Bagatelle Regelung, die bei geringfügigen Veränderungen / Anbauten eine praktikable Lösung eröffnet?
MfG dettki