wir begleiten gerade den Neubau eines Bürogebäude + Montagehalle (EH55), die beide hauptsächlich reversibel über gasmotische Luft-Wasser-Wärmepumpen beheizt und gekühlt werden. Mit der "alten" DIN V 18599:2011 konnte die Kälteerzeugung noch nicht umgesetzt werden (Stand BzA). Seit dem GEG und der DIN V 18599:2018 ist dies ja zum Glück möglich. Daher würde ich die Bilanz gerne nach Umsetzung statt mit eigener Nebenrechnung auf die DIN V 18599-Bilanz "umziehen":
- Dabei habe ich nun festgestellt, dass ich die Kälteerzeugung nur im BKI EP 2022 berücksichtigen kann, jedoch nur mit dem Energieträger "Erdgas L" (Erdgas H ergibt eine Fehlermeldung). Hat dies einen Grund?
Friederike Hassemer